Verträge| Normvertrag für den Abschluss von Verlagsverträgen | | Den Normvertrag gibt es seit April 1999 in unveränderter Fassung. Dieser Muster-Verlagsvertrag wurde zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di (damals noch IG Medien) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels abgeschlossen. Bis heute gilt, dass keine Verträge abgeschlossen werden sollten, die grob zu Ungunsten der Autorinnen und Autoren von diesem Vertrag abweichen. - Insbesondere sollten keine Verträge mit sogenannten Zuschussverlagen abgeschlossen werden, wenn es darum geht, mit dem Schreiben Geld zu verdienen, statt es zu verlieren. Hierzu hat die Inititive Fairlag eine Fairlag-Erklärung verfasst, die diese Warnung erläutert.
Als Anhaltspunkt, welche konreten Werte - etwa zur Honorierung - in den Vertrag eingefügt werden können, sollten die gemeinsamen Vergütungsregeln herangezogen werden, die 2005 zwischen ver.di und einigen Verlagen abgeschlossen wurden.
Für die Schweiz hat der Verband Autorinnen & Autoren der Schweiz den deutschen Normverträgen ähnliche Musterverträge für Belletristik und Übersetzungen erstellt (Stand 1998 bzw. 2003).
(15.04.2007)
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| Dienstverträge für (befristete) selbstständige Tätigkeiten | | Muster von Verträgen einer auf unbestimmte Zeit angelegten freie/selbstständigen Tätigkeit sind ein Sache für sich: Alle uns bekannten Muster können bei konkreten Vertragsabschlüssen eine Beratung durch einen Anwalt oder bei ver.di-Mitgliedern durch mediafon nicht ersetzen!
Insbesondere dann wird es problematisch, wenn scheinselbstständige Tätigkeiten durch einen Vertrag abgesichert werden sollen. Dabei kann - und wird erfahrungsgemäß - beiden Seiten ein unkalkulierbarer Schaden entstehen.
Daher und weil in den von uns beratenen Branchen auch unterschiedliche Usancen gelten und Unterschiedliches zu regeln ist, wird hier kein Muster veröffentlicht, sondern auf den sicher hilfreicheren mediafon-Ratgebertext Sonderbedingungen für langfristige Dienst- und Pauschalverträge verwiesen.
(15.04.2006)
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Vergütungsregeln für belletristische Literatur Der Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) und eine repräsentative Anzahl deutscher Belletristikverlage haben im Juli 2005 gemeinsame Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke vereinbart. Die gestehen Autorinnen und Autoren im Regelfall bei Hadcover-Ausgaben zehn Prozent und für Taschenbuch-Ausgaben 5 Prozent vom Nettoverkaufspreis ihrer Bücher zu.
Auf der Folgeseite findet sich die vereinbarten Regeln im Volltext.
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| Mustervertrag für privaten Musikunterricht (mit AGB) | | Ein Vertragsformular für Privatmusiklehrer und -lehrerinnen, entwickelt von der ver.di-Fachgruppe Musik, mit allen notwendigen Regelungen für den Unterrichtsalltag.
Zum Vertrag gehören die "Allgemeinen Unterrichtsbedingungen" (AGB), die - je nach persönlicher Vorliebe - noch einige Alternativformulierungen enthalten. Hieraus sollte man sich seine eigene Version der AGB zusammenstellen, die dann (ohne Alternativen) für alle Schüler und Schülerinnen einheitlich gilt.
(08.10.2002)
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| Musterverträge für literarische Übersetzungen | | Der Normvertrag für den Abschluss von Übersetzungsverträgen findet sich auf den Seiten www.literaturuebersetzer.de, wo auch Tipps zum Vertrag zu finden sind. Für ver.di-Mitglieder gibt es dort auch eine ausführliche Broschüre mit Erläuterungen zum Normvertrag. Da dieser Normvertrag für literarische Übersetzungen noch immer eine Reihe von Alternativformulierungen und Bestimmungen enthält, die im normalen Alltag verzichtbar sind, haben sich einige Übersetzer und Übersetzerinnen aus München daran gesetzt, aus dem vereinfachtes Muster des Normvertrags herzustellen.
Der "Münchner Mustervertrag" kann immer dann benutzt werden, wenn kleine Verlage die Übersetzerin bitten, doch selbst einen Vertragsvorschlag zu machen. Wo die Verträge vom Verlag vorformuliert werden, sollte man zum Vergleich immer den vollständigen Normvertrag heranziehen.
(08.10.2002)
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