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Bildende Kunst: Musterverträge und mehr
Normvertrag für den Abschluss von Verlagsverträgen
Dienstverträge für (befristete) selbstständige Tätigkeiten
Vergütungsregeln für belletristische Literatur
Mustervertrag für Theater- und Musik-Gastspiele (mit AGB)
Musterverträge für literarische Übersetzungen
Musterverträge für Herausgeber und Autorinnen von Anthologien

Verträge

Bildende Kunst: Musterverträge und mehr
Die Fachgruppe Bildende Kunst der ver.di hat ein umfangreiches praxisorientiertes Werk für die professionelle Arbeit Bildender Künstlerinnen und Künstler vorgelegt. Das 160seitige Kompendium enthält u.a. Musterverträge und Empfehlungen sowie einen Vorschlag für Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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Normvertrag für den Abschluss von Verlagsverträgen 
Den Normvertrag gibt es seit April 1999 in unveränderter Fassung. Dieser Muster-Verlagsvertrag wurde zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di (damals noch IG Medien) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels abgeschlossen. Bis heute gilt, dass keine Verträge abgeschlossen werden sollten, die grob zu Ungunsten der Autorinnen und Autoren von diesem Vertrag abweichen. - Insbesondere sollten keine Verträge mit sogenannten Zuschussverlagen abgeschlossen werden, wenn es darum geht, mit dem Schreiben Geld zu verdienen, statt es zu verlieren. Hierzu hat die Inititive Fairlag eine Fairlag-Erklärung verfasst, die diese Warnung erläutert.

Als Anhaltspunkt, welche konreten Werte - etwa zur Honorierung - in den Vertrag eingefügt werden können, sollten die gemeinsamen Vergütungsregeln herangezogen werden, die 2005 zwischen ver.di und einigen Verlagen abgeschlossen wurden.

Für die Schweiz hat der Verband Autorinnen & Autoren der Schweiz den deutschen Normverträgen ähnliche Musterverträge für Belletristik und Übersetzungen erstellt (Stand 1998 bzw. 2003).

(15.04.2007)

Verweise zu dieser Meldung:
Normvertrag als PDF-Datei
Gemeinsame Vergütungsregeln belletristische Werke
Aktionsbündnis für faire Verlage
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Dienstverträge für (befristete) selbstständige Tätigkeiten 
Muster von Verträgen einer auf unbestimmte Zeit angelegten freie/selbstständigen Tätigkeit sind ein Sache für sich: Alle uns bekannten Muster können bei konkreten Vertragsabschlüssen eine Beratung durch einen Anwalt oder bei ver.di-Mitgliedern durch mediafon nicht ersetzen!

Insbesondere dann wird es problematisch, wenn scheinselbstständige Tätigkeiten durch einen Vertrag abgesichert werden sollen. Dabei kann - und wird erfahrungsgemäß - beiden Seiten ein unkalkulierbarer Schaden entstehen.

Daher und weil in den von uns beratenen Branchen auch unterschiedliche Usancen gelten und Unterschiedliches zu regeln ist, wird hier kein Muster veröffentlicht, sondern auf den sicher hilfreicheren mediafon-Ratgebertext Sonderbedingungen für langfristige Dienst- und Pauschalverträge verwiesen.

(15.04.2006)

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Vergütungsregeln für belletristische Literatur
Der Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) und eine repräsentative Anzahl deutscher Belletristikverlage haben im Juli 2005 gemeinsame Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke vereinbart. Die gestehen Autorinnen und Autoren im Regelfall bei Hadcover-Ausgaben zehn Prozent und für Taschenbuch-Ausgaben 5 Prozent vom Nettoverkaufspreis ihrer Bücher zu.

Auf der Folgeseite findet sich die vereinbarten Regeln im Volltext.

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Mustervertrag für Theater- und Musik-Gastspiele (mit AGB)
Ein einfacher Mustervertrag samt Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gastspiele von freien Theatern, Musikgruppen, Kleinkünstlern und Kabarettistinnen, entwickelt von der ver.di-Fachgruppe Darstellende Kunst.

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Musterverträge für literarische Übersetzungen 
Der Normvertrag für den Abschluss von Übersetzungsverträgen findet sich auf den Seiten www.literaturuebersetzer.de, wo auch Tipps zum Vertrag zu finden sind. Für ver.di-Mitglieder gibt es dort auch eine ausführliche Broschüre mit Erläuterungen zum Normvertrag. Da dieser Normvertrag für literarische Übersetzungen noch immer eine Reihe von Alternativformulierungen und Bestimmungen enthält, die im normalen Alltag verzichtbar sind, haben sich einige Übersetzer und Übersetzerinnen aus München daran gesetzt, aus dem vereinfachtes Muster des Normvertrags herzustellen.

Der "Münchner Mustervertrag" kann immer dann benutzt werden, wenn kleine Verlage die Übersetzerin bitten, doch selbst einen Vertragsvorschlag zu machen. Wo die Verträge vom Verlag vorformuliert werden, sollte man zum Vergleich immer den vollständigen Normvertrag heranziehen.

(08.10.2002)

Verweise zu dieser Meldung:
Der Übersetzer-Normvertrag als PDF
Der Übersetzer-Normvertrag HTML-Version
Der vereinfachte Vertrag als PDF ( fünf Seiten, 73 KB)
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Musterverträge für Herausgeber und Autorinnen von Anthologien 
In Anlehnung an den "Normvertrag für Autoren" hat der Verband Deutscher Schriftsteller (VS in ver.di) zwei Musterverträge entwickelt, die einerseits die besonderen Bedingungen von Anthologien berücksichtigen und andererseits auf viele umständliche Formulierungen des Normvertrages verzichten, die hier überflüssig sind. Genauso wie der Normvertrag enthalten diese Muster noch einige Wahlmöglichkeiten und müssen an den entscheidenden Stellen (vor allem beim Honorar) durch konkrete Zahlen ergänzt werden. Welche Werte hier üblich sind und wie man Abweichungen von diesem Vertrag zu bewerten hat, die Verlage vorschlagen, erfahren Interessierte durch einen Anruf bei mediafon (0180 5 754444).
PDF-Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen, fünf Seiten / 77 KB (Autorinnen) bzw. sieben Seiten / 90 KB (Herausgeber).

(08.10.2002)

Verweise zu dieser Meldung:
Autorinnenvertrag (PDF-Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen, fünf Seiten, 77 KB)
Herausgebervertrag (PDF-Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen, sieben Seiten, 90 KB)
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