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| Verwertungsgesellschaften | | GEMA erlaubt eigene Musik auf eigener Website | | Wer auf seiner eigenen, nicht kommerziellen Website eigene Musik per Streaming zum Anhören anbieten will, kann dies künftig gebührenfrei tun - auch wenn die entsprechenden Titel bei der GEMA gemeldet sind. Diese neue, bis Ende 2007 befristete Regelung stellte die GEMA auf ihrer Mitgliederversammlung am 28. Juni in Berlin vor. Bisher wurden auch für solche Eigenpräsentationen mindestens 25 Euro fällig.
| Die neue Regelung gilt für alle von der GEMA vertretenen Rechteinhaber, also sowohl Komponisten als auch Textdichterinnen und Verlage. Bedingung ist, dass mit der Website keine Einnahmen erzielt werden (auch nicht durch Werbung oder Sponsoring) und sie auch in keiner Verbindung zu kommerziellen oder E-Commerce-Websites steht. Außerdem muss die Nutzung vorher bei der GEMA angemeldet werden.
Im Text-, Bild- und Designbereich ist eine ähnlich klare Regelung nicht möglich, da die Rechte hier in der Regel nicht über Verwertungsgesellschaften vergeben werden. Wer z.B. für einen Zeitschriftenartikel ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, darf diesen Artikel nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers als Referenz auf die eigene Homepage stellen. Dasselbe gilt für Fotos und Designprodukte wie Plakate oder Websites. Am besten vereinbart man eine solche Zustimmung gleich im Vertrag oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(30.06.2006)
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