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Rechts-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Rechtsberatung | | Anwaltskosten jetzt frei verhandelbar | | Wer sich von einem Anwalt beraten lassen will, muss sich mit ihm künftig als Erstes über das Honorar einigen: Seit dem 1.7.2006 sind nur noch die Gebühren für die (gerichtliche oder außergerichtliche) Vertretung durch einen Anwalt gesetzlich festgelegt, nicht aber für die Beratung. Und Vorsicht: Die in diesem Zusammenhang immer wieder genannte Höchstgebühr von 190 Euro plus Mehrwertsteuer für eine Erstberatung gilt nur gegenüber Verbrauchern, nicht aber gegenüber Selbstständigen.
(20.07.2006)
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