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Rechts-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Limited schützt nicht vor Insolvenzhaftung | | Die ohnehin nicht sehr empfehlenswerte britischen Limited-Gesellschaft schützt nach Auffassung des Landgerichts (LG) Kiel nicht umfassend vor einer Geschäftsführer-Haftung. Im konkreten Fall stellte das LG im Fall einer Insolvenzverschleppung fest, dass dafür der Geschäftsführer der in Deutschland tätigen Limited in Anspruch genommen werden kann. Die entsprechenden Vorschriften im Insolvenzrecht könnten auch auf ausländische Gesellschaften angewandt werden, ohne die Niederlassungsfreiheit zu beschränken befand das Gericht.
(LG Kiel, 20.04.2006, Aktenzeichen 10 S 44/05)
(23.08.2006)
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