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| Journalisten erfolgreich gegen Springer-AGBs | | Im Streit um die neuen, wesentlich verschlechterten Honorarregelungen, die der Springer-Verlag den freien Journalistinnen und Journalisten einseitig diktieren wollte, haben die Journalisten-Organisationen Deutscher Journalistenverband, Deutsche JournalistInnenunion in ver.di und Freelens am 5. Juni einen wichtigen Erfolg errungen.
| In einer - ursprünglich für Ende März erwarteten - einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Berlin entscheidende Passagen der Neu-Regelung in den Verlags-AGBs für ungültig erklärt. So entschied das Gericht, dass bei Zweitverwertungen wie bei werblicher Nutzung von Werken eine Vergütung zu regeln sei, ebenso bei einer unterlassenen Urhebernennung. Bei Zuwiderhandlung drohen hier ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro bzw. sechs Monate Haft.
Der Erfolg ist einem Novum in der Interessensdurchsetzung durch die Journalistengewerkschaften und -verbände zu verdanken: Dem Mittel der Verbandsklage. Zur Durchsetzung angemessener Honorarregelungen hatten die Vertreter der selbstständigen Medienschaffenden bislang allein auf die Verhandlung angemessener Vergütungsregelungen gesetzt, die derzeit auch fortgesetzt werden. Der Springer Verlag wollte das Ergebnis dieser Verhandlungen jedoch nicht abzuwarten, sondern mit einseitig diktierten Honorarregelungen Fakten setzen.
Wie jede einstweilige Verfügung ist diese erst einmal verbindlich, kann jedoch noch durch eine Klage von beiden Seiten verändert werden.
(05.06.2007)
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