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Unsere Fundgrube zu wissenswerten, aber nicht mehr brandaktuellen Meldungen.
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Rechts-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
| Gründungszuschuss auch im Ausland | | Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig macht, hat auch dann Anspruch auf den Gründungszuschuss, wenn die Tätigkeit im Ausland ausgeführt wird. Das hat das Bundessozialgericht am 27. August entschieden. Voraussetzung für den Zuschuss sei der Wohnsitz, nicht aber ein Arbeitsort in Deutschland.
(Aktenzeichen B 11 AL 22/07 R)
(27.08.2008)
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