 |
|

Unsere Fundgrube zu wissenswerten, aber nicht mehr brandaktuellen Meldungen.
Informationen, die längere Zeit gültig bleiben, finden sich übrigens an anderer Stelle: Sie werden kontinuierlich in unseren Ratgeber mediafon eingepflegt. |
|  |
Rechts-News (Archiv) Zurück zur Übersicht
Leichter zum internationalen Designschutz | | Der Bundestag hat am 18. Juni das Geschmacksmusterrecht und damit den Designschutz geändert. Ziel der Reform ist es, einen internationalen Geschmacksmusterschutz durch eine einzige Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu erlangen.
| Konkret geregelt wurde vor allem, dass eine Anmeldung in mehreren Staaten nach dem so genannten Haager Abkommen nun auch beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgen darf, das zuvor nur für die nationale Anmeldung zuständig war. Laut Justizministerin Brigitte Zypries wird die internationale Anmeldung durch die Gesetzesänderung erheblich einfacher, schneller und kostengünstiger als eine Registrierung in mehreren Staaten. Die Novellierung komme insbesondere der Designwirtschaft zu Gute.
(23.06.2009)
| Verweise zu diesem Artikel: | Auf Sozialen Netzwerken posten: |

| Meldung versenden | Druckversion dieser Seite | Impressum | |  |