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| Verwertungsgesellschaften | | VG Wort zahlt wieder Zuschüsse zur Altersvorsorge | |
Das "Autorenversorgungswerk der VG Wort", in das die Verwertungsgesellschaft Wort laut Gesetz und Satzung einen bestimmten Teil ihrer Einnahmen einbringt, zahlt wieder Zuschüsse zur Altersvorsorge freier Journalisten und Schriftstellerinnen. Zwar fallen die Zahlungen deutlich geringer aus als bei der alten Regelung, die im Jahre 1996 geschlossen wurde. Aber immerhin gibt es einmal im Leben bis zu 2.500 Euro.
| Laut Gesetz sind die Verwertungsgesellschaften verpflichtet, mit einem Teil der von ihnen eingezogenen Gelder Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für "bedürftige Urheber in Notsituationen" einzurichten. Bei der Verwertungsgesellschaft WORT ist das unter anderem das "Autorenversorgungswerk", das seit 1996 keine neuen Mitglieder mehr aufnimmt und nun zum 1.1.2010 als Autorenversorgungswerk II" wieder geöffnet wurde.
Wahrnehmungsberechtigten (das können sein Journalisten, Schriftstellerinnen, literarische Übersetzer usw.), die in den letzten Jahren Ausschüttungen der VG Wort erhalten haben, zahlt das Autorenversorgungswerk II von nun an die Hälfte eines Betrages von bis zu 5.000 €, den sie in- eine Lebensversicherung,
- eine "private oder öffentliche Rentenversicherung" (nach Auskunft der VG Wort z.B. eine Riester-Rente) oder
- einen Sparvertrag
zur Altersvorsorge eingezahlt haben, deren Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnt. Als Zuschuss gibt es die Hälfte der eingezahlten Vorsorgeleistung, höchstens aber 2.500 € (wobei beide Zahlen zunächst nur für 2010 gelten und für die kommenden Jahre jeweils neu festgelegt werden sollen).
Beantragt werden kann der Zuschuss pro Person ein einziges Mal im Leben, und zwar genau in dem Jahr, in dem sie 55. Jahre alt wird. Der Antrag ist in dem betreffenden Jahr bis zum 31.12. zu stellen; der Zuschuss soll dann im folgenden Jahr im November ausgezahlt werden. Wer also in diesem Jahr (2010) seinen 55. Geburtstag feiert, muss bis zum 31.12.2010 einen Antrag stellen und dabei nachweisen,- dass er über die KSK rentenversichert ist,
- dass er in den letzten fünf Jahren mindestens 50% seiner Einkünfte und mindestens 3.900 € im Jahr aus selbstständiger journalistischer oder schriftstellerischer Arbeit bezogen hat (dazu sind mindestens drei Steuerbescheide vorzulegen), und
- wie viel Geld für Altersvorsorge im oben definierten Sinn er in den letzten Jahren aufgewandt hat.
Für Leute, die bei Inkrafttreten diese Regelung bereits älter als 55 waren, gibt es eine Übergangsregelung: Sie können den Zuschuss noch quasi nachträglich beantragen, und zwar- die Geburtsjahrgänge 1942 bis 1944 bis zum 31.12.2010,
- die Geburtsjahrgänge 1945 bis 1947 im Jahre 2011,
- die Geburtsjahrgänge 1948 bis 1951 im Jahre 2012 und
- die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1954 im Jahre 2013.
Das gilt allerdings nur, wenn man nicht schon von den Zuschusszahlungen des (alten) Autorenversorgungswerks I profitiert hat. Denn die hier vorgestellte neue Regelung gilt grundsätzlich nur für Leute, deren Altersvorsorge nicht schon nach der Autorenversorgungswerk-I-Regelung bezuschusst wurde.
(05.01.2010)
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