FAQs zum Film-Tarifvertrag für "Unständige" | |
Der neue "Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende" (TV FFS) - gültig seit Anfang 2010 - ist manchmal auch für ansonsten selbstständige im Filmbereich anzuwenden. Immer dann, wenn die Art der Tätigkeit eine vorübergehende Anstellung "auf Produktionsdauer" verlangt.
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Da der TV FFS nicht in allen Punkten und auf Anhieb Klarheit bringt, was nun am Set gilt, hat die ver.di-Tochter connexx.av die häufigsten Fragen in einem 6-seitigen FAQ-Papier zusammengefasst und verständlich beantwortet. - Weitere Infos rund um dem Tarifvertrag finden sich bei connexx-av unter www.connexx-av.de/filmfernsehproduktion_tarifvertraege.php. Dort ist auch der TV FFS (mit Gagentabelle) als PDF-Datei zu laden.
Für eine eingehendere Prüfung bietet connexx-av als besonderen ver.di-Service für Mitglieder einen Tarif- und Vertragscheck für Filmschaffende an. Damit soll die Einhaltung des Tarifvertrages nachhaltig vorangetrieben werden. Hierzu können ver.di-Mitglieder ihre Arbeitsverträge einschicken und einer Prüfung unterziehen lassen, ob sie den arbeitsrechtlichen und tariflichen Anforderungen genügen.
(23.02.2010)
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