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| Mögliches Gewerbesteueraufkommen bei Freiberuflern ist unbekannt | | Die Bundesregierung hat keine Daten darüber, wieviel die Kommunen durch eine Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht auf Freiberufler verdienen würden. Sie geht allerdings davon aus, dass durch die Anrechnung dieser Steuer auf die Einkommensteuer "die kommunalen Mehreinnahmen zum größten Teil durch Mindereinnahmen bei Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag konterkariert" werden.
| Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der GRÜNEN hervor, die am 7. Juli veröffentlicht wurde. In ihrer Antwort erläutert die Regierung anhand der aktuellsten vorliegenden Daten auch, dass der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Gewerbesteuer im Jahr 2008 bei 388 Prozent gelegen habe und der gegenwärtige Anrechnungsfaktor von 3,8 ausreiche, eine effektive Belastung von Null Euro zu gewährleisten, "wenn der örtliche Gewerbesteuerhebesatz einen Wert von 400 Prozent nicht übersteigt".
(07.07.2010)
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