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| Bürokratie | | Fristverlängerung für Steuererklärung beantragen! | |
Wer im Jahre 2011 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von mehr als 410 € (im Jahr! Und nach Abzug der Betriebsausgaben!) hatte und Gesamteinkünfte von mehr als 8.004 € (Ehepaare 16.008 €), muss bis zum 31.5.2012 eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wer das nicht schafft, sollte das Finanzamt noch vor diesem Termin um eine Fristverlängerung bitten. Die wird üblicherweise bis zum 30.9.2012 gewährt.
| Es ist ja ganz normal, und die Finanzämter werden normalerweise auch nicht misstrauisch dabei: Fast alle Selbstständigen haben ausgerechnet immer im Mai so viel zu tun, dass sie daneben unmöglich noch ihre Steuererklärung fertig machen können.
Obwohl der Abgabetermin für die Steuererklärung des Vorjahres für Selbstständige immer der 31. Mai ist, macht das auch gar nichts. Vorausgesetzt allerdings, sie lassen diesen Termin nicht kommentarlos verstreichen, sondern bitten das Finanzamt vorher um eine "stillschweigende Fristverlängerung" bis zum 30. September.
Eine solche Verlängerung kann man mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt beantragen, in dem man auch einen zumindest halbwegs einleuchtenden Grund für die Verlängerung nennen sollte, etwa eine Krankheit, einen plötzlich hereingekommenen Großauftrag oder dass die Bank die Steuerbescheinigungen für die Kapitalertragssteuer immer noch nicht geliefert hat. Nicht vergessen sollte man bei dem Antrag das Wörtchen "stillschweigend" – das freut das Finanzamt nämlich, weil es auf einen solchen Antrag nicht zu antworten braucht: Lehnt es die Fristverlängerung nicht ausdrücklich ab, so gilt die Verlängerung als erteilt – stillschweigend eben. Lässt man das Wort weg, dann reicht Stillschweigen nicht mehr, dann muss sich das Finanzamt dazu extra schriftlich äußern. Und das macht unnötige Arbeit.
Also schreibt man etwa:
"Leider schaffe ich es in diesem Jahr nicht, den Termin für die Abgabe der Steuererklärung einzuhalten, weil . . . Ich bitte Sie daher, die Abgabefrist stillschweigend bis zum 30.9.2012 zu verlängern.
Mit freundlichen Grüßen . . ."
Das reicht. Wer mit der Steuererklärung einen Steuerberater beauftragt hat, braucht sich um die Verlängerung nicht zu kümmern. In diesem Fall muss die Steuererklärung ohnehin erst bis zum 31.12.2012 abgegeben werden. Und wer – etwa als Scheinselbstständige oder Arbeitnehmerin – nur Einkünfte "auf Lohnsteuerkarte" hatte (also solche, von denen bereits Lohnsteuer einbehalten wurde), braucht gar keine Steuererklärung abzugeben. Sie kann es jedoch freiwillig tun (was sich meistens lohnt), hat dafür aber bis zum 31.12.2018 Zeit, also jetzt noch mehr als sechseinhalb Jahre!
Verlängerungen bis zum 30.9. werden normalerweise problemlos und ohne Nachfragen gewährt – manchmal auch bis zum 31.12. Diesen Termin sollte man allerdings dann einhalten. Denn wer dann noch mal eine Verlängerung – bis Ende Februar oder Ende Mai – haben möchte, braucht schon eine richtig einleuchtende Begründung.
Überzieht man den Termin für die Steuererklärung, ohne eine Verlängerung beantragt zu haben, kann einem das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent der zu erwartenden Steuer aufbrummen. Und wenn man dann auch noch die folgenden Mahnungen und die nächsten Fristsetzungen ignoriert, kann das Finanzamt die Steuer schätzen. Und solche Schätzungen fallen in der Regel sehr noch aus!
Und nicht vergessen: Von diesem Jahr an müssen alle Einkommensteuererklärungen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden!
(07.05.2012)
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