Durch die Kündigung der Verleger existiert zurzeit keine verbindliche Regelung über die Mindesthonorare für Fotos in Tageszeitungen. Da aber das Recht auf angemessene und übliche Vergütung nach §32 Urheberrechtsgesetz weiterhin gilt, dürften die ehemals vereinbarten Mindesthonorare von Gerichten weiterhin als eine Untergrenze angesehen werden, die von den Verlagen nicht unterschritten werden dürfen. Die knapp vier Jahre verbindliche Honorarspanne reichte von 19,50 Euro bis 75,50 Euro im Erstdruckrecht und von 14,50 Euro bis 56 Euro beim Zweitdruck. Die genaue Höhe des Honorars hing sowohl von der Auflage der Zeitung als auch von der veröffentlichten Größe des Fotos ab. Hier wäre - da die Vereinbarung schon viele Jahre gilt - eher eine Erhöhung der Mindestvergütungen fällig.
Die dju in ver.di und der DJV hatten 2013 eine gemeinsame Kampagne mit dem Ziel gestartet, die vereinbarten Mindesthonorare für Texte und Fotos an Tageszeitungen auch durchzusetzen: www.faire-zeitungshonorare.de. Dieses Ziel gilt weiterhin und so heißt es dort in einer ersten Stellungnahme zur Vertragskündigung: "Die Kündigung der Vergütungsregeln sollte nicht zur Resignation verleiten. Das neue Urhebervertragsrecht bietet zusätzliche Möglichkeiten, um Ansprüche gegenüber Verlagen durchzusetzen. Mittelfristig sind Verlage daher gut beraten, durch neue Vergütungsregeln klare und faire Nutzungsbedingungen für Beiträge mit den Verbänden der freien Journalisten zu vereinbaren." Die 2013 vereinbarten Sätze dokumentieren wir hier als Grundlage für eine Einschätzung, in welcher Höhe in etwa mindestens Honorare liegen sollten:
Mindest-Honorare für Bildbeiträge laut Vergütungsregel
Erstdruckrecht Auflage bis | 10.000 | 25.000 | 50.000 | 100.000 | 200.000 | >200.000 |
4-spaltig und größer | 27,50 € | 33,50 € | 40,00 € | 55,00 € | 69,50 € | 75,50 € | kleiner als 4-spaltig | 26,00 € | 32,00 € | 38,00 € | 52,00 € | 66,00 € | 71,50 € | kleiner als 2-spaltig | 22,00 € | 27,00 € | 32,00 € | 44,00 € | 55,50 € | 60,50 € | kleiner als 1-spaltig | 19,50 € | 23,50 € | 28,00 € | 38,50 € | 48,50 € | 52,50 € |
Zweitdruckrecht Auflage bis | 10.000 | 25.000 | 50.000 | 100.000 | 200.000
| >200.000 |
4-spaltig und größer | 20,50 € | 25,00 € | 30,00 € | 41,00 € | 51,50 € | 56,00 € | kleiner als 4-spaltig | 19,50 € | 24,00 € | 28,50 € | 38,50 € | 49,00 € | 53,00 € | kleiner als 2-spaltig | 16,50 € | 20,00 € | 24,00 € | 33,00 € | 41,50 € | 45,00 € | kleiner als 1-spaltig | 14,50 € | 17,50 € | 21,00 € | 28,50 € | 36,00 € | 39,00 € |
Honorare für Alleinrechtbilder, Aufmacherfotos auf der ersten Zeitungsseite, Fotomontagen und Zeichnungen müssen angemessen über den Sätzen der Tabelle liegen.
(01.03.2017)
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