Zurück zur StartseiteNewsWer wir sindDer mediafon-RatgeberTermine & SeminareHonorare, Empfehlungen, Verträge und TarifeVolltext-SucheInterner Bereich


  Übersicht  

  Text-Honorare  
  Bild-Honorare  
  Bildungs-Honorare  
  Empfehlungen  
  Verträge  
  Tarife  
  Archiv  


Empfehlungen, Honorare und AGBs

Zurück zur Übersicht

Design-Vergütungstarifvertrag (incl.Textleistungen) 
Die AGD Allianz deutscher Designer und die Selbstständigen Design-Studios (SDSt) haben ihren Vergütungstarifvertrag Design (VTV) neu ausgehandelt. Die Honorarsätze der nunmehr siebten Version seit 1979 basieren auf einem Entwurfshonorar von 76 € (bisher 70) pro Stunde, auf das je nach Art und Umfang der Nutzung noch eine Nutzungsvergütung zwischen 50 und 600 Prozent (für ein ausschießliches Nutzungsrecht, weltweit, mit unbegrenzter Dauer) aufgeschlagen wird.

Das umfangreiche Vertragswerk, das als Print- und CD-ROM-Version vorliegt, enthält Richthonorare für etliche hundert Standardleistungen aus den Bereichen Kommunikationsdesign, Fotodesign, Mode- und Textildesign, Produktdesign, Messe- und Ausstellungsdesign sowie Text und Illustration, jeweils differenziert nach niedrigem und hohem Aufwand sowie nach drei unterschiedlichen Nutzungsgraden. Für den niedrigsten Nutzungsgrad (einfaches Nutzungsrecht, regional, ein Jahr) werden zum Beispiel für den Textbereich folgende Mindesthonorare genannt:
  • Hauszeitschrift pro Druckseite 456 - 798 €,
  • Plakat (Idee und Text) 912 - 1.368 €,
  • PR-Artikel pro Manuskriptseite 342 - 570 €,
  • Imagebroschüre 20 Seiten 7.296 - 8.664 €,
  • Internetpräsentation Konzept (Aufbau und Navigation) 3.648 – 4.560 €
  • Internetpräsentation pro Seite (Text und Redaktion) 228 - 570 €.
Diese Honorare gelten für den geringsten Nutzungsgrad. Für eine nationale Nutzung mit einem auf fünf Jahre begrenzten ausschließlichen Nutzungsrecht liegen die Sätze schon rund 50 Prozent höher.
Die im VTV genannten Preise sind im Alltag keineswegs leicht durchzusetzen. Rechtlich handelt es sich um einen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie, der bindend nur für Vertragsverhältnisse gilt, bei denen die Auftragnehmerin Mitglied der AGD und die Auftraggeberin Mitglied der SDSt ist. Bei Honorarstreitigkeiten von Gerichten werden die genannten Preise aber auch in anderen Fällen durchaus als "marktübliche Honorare" herangezogen. Zudem handelt es sich hier um einen Tarifvertrag, was nach Auffassung der AGD zur Folge hat, dass diese Honorare bindend als "angemessene Vergütung" nach § 39 UrhG gelten.

AGD Allianz deutscher Designer (Hrsg.)
Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt)
7. Fassung, Stand 15. Februar 2006

zweisprachig (deutsch / englisch)
218 Seiten DIN lang
Print- und CD-ROM-Ausgabe jeweils 30 €, zusammen 50 € (AGD-Mitglieder jeweils die Hälfte). Zu bestellen im AGD-Onlineshop.

Eine deutlich knappere Übersicht (2 DIN A-4-Seiten) über die Empfehlungen des Berufsverbandes Design Austria für Grafikhonorare in Österreich steht auf der Seite der Agentur com_unit zum Download.

Eine generelle Erklärung zum Thema Designvergütungen insbesondere zum möglichen Verhältnis von Festhonorar und Lizenzhonorar bietet die Wiege Entwicklungsgesellschaft als Werkbericht Designkosten.

(01.04.2006)

Verweise zu diesem Artikel:
AGD-Homepage
Der mediafon-Ratgeber zum Anspruch auf angemessene Vergütung nach §39 UrhG
Zum Seitenanfang

Druckversion dieser Seite   |   Impressum