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Arbeitszeitregel für selbstständige Kraftfahrer bleibt
Rundfunkgebühren werden zur pauschalen Abgabe

Rechts-News

Arbeitszeitregel für selbstständige Kraftfahrer bleibt
Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie für selbstständige Kraftfahrerinnen und -fahrer weiterhin gilt. Am 16. Juni wiesen die Abgeordneten den Vorschlag der EU-Kommission ab, für die Selbstständigen der Branche Arbeitszeiten bis zu 86 Wochenstunden zuzulassen.

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Rundfunkgebühren werden zur pauschalen Abgabe
Ab dem Jahr 2013 wird das gerätebezogene Gebührenmodell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Haushalts- und Betriebsabgabe abgelöst. Das entschied die Rundfunkkommission der Länder am 9. Juni. - Für Solo-Selbstständige, die in ihrer Wohnung arbeiten, soll damit spätestens ab 2013 die leidige Debatte um zusätzliche Gebühren für internetfähige PCs vom Tisch sein.

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