![]() |
SozialversicherungSozialversicherung – darunter versteht man fünf verschiedene Versicherungen für alle möglichen Lebensrisiken:
Grundinformationen zur Sozialversicherung für SelbstständigeEine Krankenversicherung ist das Wichtigste. Eine Krankenversicherung muss jeder haben, der in Deutschland lebt. Wer kein nennenswertes eigenes Einkommen hat, kann via Familienversicherung kostenlos über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern oder der anderen Ehehälfte mit versichert werden. Wer diese Möglichkeit nicht hat, muss sich selbst versichern. Für Selbstständige ist eine Krankenversicherung nicht eben billig zu haben. Rund 400 € im Monat zahlt als Minimum, wer als hauptberuflich Selbstständiger freiwillig in eine gesetzliche Krankenkasse geht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Wer das tun will, muss sich beeilen: Freiwillig versichern kann man sich nur im Anschluss an eine Pflichtversicherung. Aber die Eile kann sich lohnen, denn eine private Krankenversicherung ist auch für junge Leute nicht viel billiger zu haben – und hat zudem den Nachteil, dass ihre Beiträge explodieren, wenn nicht mehr nur ein Single, sondern eine ganze Familie versichert werden soll. Günstiger geht es nur für selbstständige Künstler oder Publizistinnen wie Schriftsteller, Journalistinnen, Bildende Künstler, Schauspieler, Musikerinnen, Grafik-Designer und ähnliche Berufe. Sie werden über die Künstlersozialversicherung in einer Krankenkasse ihrer Wahl versichert, was vor allem zwei Vorteile hat: Der Mindestbeitrag liegt drastisch tiefer, und die Künstlersozialkasse (KSK) zahlt die Hälfte des Beitrags dazu. Für kaum mehr als 70 € Mindestbeitrag kriegt man hier schon eine komplette Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Familienversicherung eingeschlossen. Die KSK nimmt auch freie Lehrkräfte auf, sofern sie künstlerische oder publizistische Fächer unterrichten. Wer dagegen Mathe-Nachhilfe gibt oder PC-Programme schreibt, braucht es gar nicht erst zu versuchen: Die KSK nimmt ihn nicht. Das ist besonders ärgerlich in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn wer wie alle Künstlerinnen und Publizisten über die KSK rentenversichert ist, bekommt auch hier die Hälfte des Beitrags dazu. Lehrkräfte dagegen sowie Selbstständige, die nur einen Auftraggeber haben, sind auch pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung – müssen aber den kompletten Beitrag alleine zahlen. Ein Vorteil immerhin: Wer gesetzlich rentenversichert ist, hat Anspruch auf staatliche Zuschüsse zur Riester-Rente. |
© 2018 mediafon Quelle: www.mediafon.net//ratgeber_einfuehrungstext.php3?id=40e01b93dca21&ref=h_40e042290382d&view=print&si=5a4d41fb96630&lang=1 Druckdatum: 25.04.2018, 14:42:29 |