Status selbstständig

Wer selbstständig im Sinne des Gesetzes ist,

  • arbeitet "auf Rechnung" und bekommt die Honorare in voller Höhe ausbezahlt,
  • muss Einkommensteuer und in der Regel auch Umsatzsteuer zahlen – und sich vor allem selbst darum kümmern,
  • muss selbst für die soziale Absicherung für Alter und Krankheit sorgen,
  • wird nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen,
  • muss sich selbst gegen Arbeitsunfälle und berufliche Schadenersatzansprüche versichern,
  • muss Honorare und Vertragsbedingungen frei aushandeln, da Tarifverträge für Selbstständige nur ausnahmsweise erlaubt sind,
  • hat in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub und Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall.

Auch unter den Selbstständigen gibt es jedoch einige Gruppen, für die der Gesetzgeber besondere Rechte und Pflichten definiert hat:

Bei Begriffen wie Pauschalisten, freie Mitarbeiterinnen oder "feste Freie" dagegen handelt es sich nicht um gesetzliche Definitionen, sondern oft um den Versuch zu vertuschen, dass hier möglicherweise ein Arbeitsverhältnis vorliegt.


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