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Anhang

Arbeitslosenversicherung

Bis zum Jahre 2005 war die gesetzliche Arbeitslosenversicherung für Selbstständige in Deutschland kein Thema. Die Forderung von ver.di und ihren Vorgängergewerkschaften nach einer "Auftragslosigkeitsversicherung", wie sie in einigen skandinavischen Ländern schon lange selbstverständlich ist, war jahrzehntelang als absolut unrealistisch abgebügelt worden.

Ausgerechnet mit den Hartz-Reformen und ohne öffentliche Diskussionen wurde zum 1.2.2006 die Möglichkeit eingeführt, dass Leute, die zuvor schon arbeitslosenversichert waren, sich als Selbstständige in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterversichern können. Dabei erstaunte nicht nur die Möglichkeit an sich, sondern auch, dass das Verhältnis von Arbeitslosengeld zum Beitrag hier zunächst deutlich besser war als bei Arbeitnehmern. Dieser Vorteil wurde allerdings mit einer drastischen Beitragserhöhung ab 2011 wieder aufgehoben. Außerdem wurde eine zunächst beschlossene Übergangsregelung für "altgediente" Selbstständige bereits zum 1.6.2006 wieder gekippt.

Für die Zielgruppe dieses Ratgebers gibt es damit zwei Wege der Arbeitslosenversicherung:

Die jeweiligen Konditionen werden in den folgenden Kapiteln erläutert.

Wer bereits arbeitslos ist und nebenher arbeiten oder sich von der Arbeitsagentur einen Start in die Selbstständigkeit fördern lassen möchte, findet die dazu nötigen Angaben in den Kapiteln "Selbstständig und Arbeitslosengeld I" und "Starthilfen der Arbeitsagentur".



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