Gesetzliche Unfallversicherung: die Berufsgenossenschaften

Die Versicherungen, die in Deutschland für die Berufsunfallversicherung zuständig sind, hören auf den für manche rätselhaften Namen "Berufsgenossenschaften". Sie versichern ihre Mitglieder gegen die Folgen von Berufs- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten.

Zwar springt in solchen Fällen bei Leuten, die keine Unfallversicherung haben, auch die Krankenkasse ein. Bei Rehabilitationsleistungen nach schweren Unfällen sind die Leistungen der Berufsgenossenschaften (BG) erfahrungsgemäß jedoch spürbar besser als die der Krankenkassen; zudem zahlen sie bei Erwerbsunfähigkeit eine Verletztenrente in Höhe von 2/3 des versicherten Jahresarbeitsverdienstes – unabhängig von den bereits geleisteten Einzahlungen – sowie im Todesfall eine Witwen- und Waisenrente.

  • Arbeitnehmer – also auch unständig Beschäftigte, auf Produktionsdauer Beschäftigte, Scheinselbstständige und auch geringfügig Beschäftigte(!) – sind pflichtversichert in der zuständigen Berufsgenossenschaft; die Beiträge muss der Arbeitgeber alleine bezahlen; er muss sich auch um die Anmeldung kümmern
  • Selbstständige können sich in den meisten Berufsgenossenschaften freiwillig versichern – einige Berufe, etwa Fotografinnen und Grafik-Designer, Modedesigner und Schneiderinnen sowie einige Gesundheits- und Pflegeberufe wie Ergo- und Physiotherapeutinnen, Logopädinnen, Hebammen, Krankengymnasten, Masseure, Tagesmütter, selbstständige Alten- und Krankenpfleger, aber auch selbstständige Friseurinnen sind dort sogar Pflichtmitglied. – Aber auch ohne Pflicht ist das durchaus vernünftig: Die Berufsgenossenschaften sind in der Regel eine vernünftige und bezahlbare Alternative zu privaten Berufsunfall-Versicherungen.
  • Wer als Selbstständiger Arbeitnehmer beschäftigt, muss diese natürlich auch in der zuständigen BG versichern. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte und Praktikanten, wobei letztere, sofern sie ohne Entgelt beschäftigt sind, dort kostenlos versichert werden.

Für Solo-Selbstständige aus Dienstleistungs-, Gesundheits- und Wissensberufen kommen vor allem drei Berufsgenossenschaften in Frage:

  • die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für die meisten freien, darunter alle kreativen, beratenden und Lehrberufe,
  • die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter anderen für Fotografen, Grafikdesignerinnen und Mitwirkende an Filmproduktionen sowie in der Beleidungsherstellung,
  • die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unter anderen für Heil- und Pflegeberufe.
  • Wegen der großen Gefahr, auf dem Bau beruflich Schäden und Unfälle zu erleiden, sei zusätzlich noch auf die Versicherung über die BG Bau verwiesen, die wir im Ratgeber nicht näher beschreiben.

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