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BerufsunfähigkeitsversicherungFür die Verbraucherzentralen ist dies die wichtigste Versicherung für Selbstständige: Während ein vorübergehender Verdienstausfall bei Krankheit meist irgendwie zu überbrücken ist, kann Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder durch einen Unfall ein ganzes Leben (und eine Familie) ruinieren. Wer glaubt, hier schon gut abgesichert zu sein, sollte Folgendes bedenken:
Eine gesonderte Absicherung erscheint da vernünftig. Nur einzelne Berufe brauchen sich darum nicht zu kümmern, da sie einen solchen Schutz automatisch bekommen:
Für alle anderen erscheint eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Viele Versicherer gewähren Rabatte, wenn sie mit einer privaten Renten- oder Lebensversicherung gekoppelt wird – aber das hat nur Sinn, wenn diese ohnehin abgeschlossen werden sollen. Vom Abschluss einer Lebensversicherung, nur weil sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gebündelt ist, raten die Verbraucherzentralen grundsätzlich ab. Beim Versorgungswerk der Presse zum Beispiel bekommt man eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen eine recht günstige Zusatzprämie. Grundsätzlich ist beim Abschluss privater Berufsunfähigkeitsversicherungen jedoch Vorsicht angebracht: Normal ist, dass sie erst dann zu zahlen brauchen, wenn die Versicherte auch keinen anderen Beruf mehr ausüben kann, der nach Einkommen und sozialer Stellung vergleichbar ist. Ist im Vertrag aber eine "abstrakte Verweisung" vereinbart, so brauchen sie auch dann nicht zu zahlen, wenn die Versicherte den anderen Beruf nur theoretisch ausüben könnte – selbst wenn sie praktisch gar keinen Arbeitsplatz findet. Zumindest ab einem gewissen Alter sollte die "abstrakte Verweisung" daher ausgeschlossen sein. Aber auch wo die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist, brauchen die Versicherungen nicht in jedem Fall von Berufsunfähigkeit zu zahlen. Sie können zum Beispiel verlangen, dass Selbstständige mit einem größeren Betrieb ihren Laden so umorganisieren, dass die Tätigkeiten, die sie nicht mehr ausüben können, von Angestellten erledigt werden, und für den gehandicapten Inhaber eine Tätigkeit bleibt, die er noch ausüben kann. Eine solche Umorganisation, so hat das Oberlandesgericht Koblenz am 27.3.2009 Aktuelle Beratung zu den sich häufig ändernden Angeboten bieten die Verbraucherzentralen; bei der Stiftung Warentest findet man regelmäßig aktuelle Vergleiche. Tarifrechner, mit dem man ein bisschen an seinen Versorgungslücken herumspielen kann, findet man auf den Webseiten vieler Versicherungen.
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