Rechtsschutz und -beratung absichern

Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel alle Anwalts- und Gerichtskosten für Rechtsstreitigkeiten, soweit die Chance besteht den Rechtsstreit zu gewinnen. Bestehen definitiv keine Erfolgsaussichten, etwa weil das Thema schon von obersten Gerichten klar entschieden wurde, oder soll ein Prozess "mutwillig" geführt werden, kann der Versicherer die Übernahme von Prozesskosten verweigern. In diesem Fall - Details regeln jeweils die AGB des Versicherers - ist meist ein für beide Seiten verbindliches Schlichtungsverfahren vorgesehen: Eine Anwältin begründet auf Kosten des Versicherers in einer Stellungnahme ob und warum Erfolgsaussichten bestehen und ob die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen.

Nicht versichert sind Schadenersatzforderungen (dazu sind die Haftpflichtversicherungen da); nicht versicherbar sind Geldstrafen und -bußen. Selbstständige ver.di-Mitglieder sind auch in diesem Bereich besonders günstig gestellt: Der berufliche Rechtsschutz, der bei Streitigkeiten mit Auftraggebern einspringt ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten. Dieser Rechtsschutz, zu dem auch die Rechtsberatung gehört, sollte allerdings nicht mit einem umfassenden betrieblichen Rechtsschutz verwechselt werden. Wer beispielsweise auch Streitigkeiten mit Konkurrenten und Lieferanten abdecken will, muss das extra versichern, weil hier die  Prämien leicht das Mehrfache eines durchschnittlichen Gewerkschaftsbeitrags betragen: Der gewerkschaftliche Rechtsschutz darf auch aus rechtlichen Gründen nur beim Streit mit Auftraggebern, oder Sozialkassen und beim Urheberrecht greifen. – Wer einen kompletten betrieblichen Rechtsschutz sucht, muss eine entsprechende Versicherung abschließen.

Last not least bekommen ver.di-Mitglieder in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund eine kostenlose Mietrechtsberatung für private (nicht für gewerbliche) Mietstreitigkeiten:  Die Rufnummer lautet: 030/2 23 23 73 und ist erreichbar  Montag und Dienstag von 12 - 14 Uhr, Mittwoch 13 - 15 Uhr, Donnerstags von 18 - 20 Uhr, Freitag 10 - 12 Uhr.

Wenn du bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast: Hier rät die Stiftung Warentest seit 2017 generell, eine laufende Versicherung nicht bedenkenlos zugunsten einer neuen, vorgeblich günstigeren zu kündigen. Bereits im Finanztest-Heft 8/2017 hat die Stiftung einen Test von Rechtsschutzpaketen (Privat, Beruf, Verkehr) im Familientarif veröffentlicht und konstatiert: "Neue Verträge sind zum Teil erheblich schlechter als noch 2014" und nur noch 14 von 54 Versicherungen mit "gut" bewertet. Am besten schnitten dabei die Tarife "PBV Best" der Allianz, "Premium" von DAS/Ergo und "PBV Optimal" von WGV mit jeweils der Note 1,6 ab. Knapp dahinter rangieren Angebote von Advocard, Bruderhilfe und Huk24 bzw. Huk-Coburg. Der Tarif "Comfort" der Rechtsschutz Union übrigens rangiert in diesem Test mit einer Note von 2,3 auf dem sechsten Rang der Bewertungen. Finanztest rät, auf jeden Fall eine Selbstbeteiligung zu prüfen, die den Tarif massiv senken kann. 

Wie vielfältig das Thema ist und warum eine individuelle Beratung zum betrieblichen Rechtsschutz durch Versicherungsprofis unumgänglich ist, zeigt ein Blick auf die Unzahl von Tarifen, die da angeboten werden. Wie umfassend und für Einzelne (sowie für eine kollegiale Beratung) überkomplex da eine Recherche ausfallen kann, zeigen die Rankings, die Firmen wie Franke Bornberg regelmäßig veröffentlichen (und erläutern).

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