Mehrwertsteuersätze
Die Mehrwertsteuer beträgt in Deutschland grundsätzlich 19 Prozent. Auf 7 Prozent reduziert ist sie für fast alle Leistungen im Bereich Kunst und Medien. Allerdings gilt der ermäßigte Steuersatz nicht für künstlerische Leistungen an sich, sondern nur für
- die Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten (z.B. auch an Computerprogrammen!),
- Eintrittskarten zu Theatern, Konzerten und Museen,
- die Honorare der ausübenden Künstlerinnen bei Theatervorführungen, Konzerten und vergleichbaren Darbietungen,
- den Verleih und die Vorführung von Filmen,
- den Verkauf von Originalen der Bildenden Kunst durch ihre Urheber sowie
- den Verkauf von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften.
Der ermäßigte Steuersatz gilt jeweils für die genannte Leistung bzw. das genannte Objekt. Dass ein und dieselbe Person Leistungen zu 7 und 19 Prozent und sogar umsatzsteuerbefreite Leistungen erbringt, ist also durchaus normal. Nur in einem Fall ist der Umsatzsteuersatz für eine Berufsgruppe festgelegt: Freie Journalisten dürfen für alle ihre journalistischen Leistungen 7% berechnen – auch wenn darunter welche sind, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen.
Da es hierbei jede Menge Grenz- und Zweifelsfälle gibt, sind die genauen Regeln noch einmal ausführlich in einem eigenen Kapitel ausgebreitet.
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