Gehaltsbuchhaltung

Höhere Ansprüche an die Buchhaltung stellen die Finanzämter, wenn sich Fehler oder Schlampigkeiten in der Buchführung auch auf andere auswirken können. Vor allem Selbstständige, die Angestellte beschäftigen, gehen ihnen gegenüber erhebliche Verpflichtungen ein.

Zwar tauchen die betreffenden Zahlungen in der Einnahmenüberschussrechnung ebenfalls nur als ganz normale Ausgaben auf – aber der Arbeitgeber muss pünktlich das Gehalt auszahlen, muss Lohnsteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer und den , Solidaritätszuschlag berechnen und an das Finanzamt abführen, muss die Sozialversicherungsbeiträge berechnen und abführen, muss die Angestellten in der Berufsgenossenschaft versichern, muss einen Überblick über Urlaubsansprüche, vielleicht auch über Überstunden behalten usw. usf. Zudem verlangen die Finanzämter, dass für alle Beschäftigten ein eigenes Lohnkonto geführt wird.

Damit diese Aufgaben nicht in Projektabwicklungsstress und kreativem Chaos untergehen, sollte, wem die Inhalte der eigenen Arbeit wichtig sind, sie am besten nicht selbst übernehmen, sondern sie jemandem übertragen, der bzw. die sich damit auskennt und sich darauf zuverlässig konzentrieren kann. Ist der Laden andererseits noch nicht so groß, dass es sich lohnt, eine Fachkraft für die Buchhaltung einzustellen, so empfiehlt es sich hier schon aus Fürsorge, zumindest die Gehaltsbuchhaltung außer Haus zu geben. Dafür gibt es Selbstständige, die machen das.

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