Schutz von Name und Werktitel

Über wenige Themen wird in den einschlägigen Internetforen so viel diskutiert wie darüber: Wie schütze ich meinen "Firmennamen"? Und für wenige Zwecke wird so oft unnötig Geld ausgegeben: Unternehmensnamen, Buch- und Filmtitel und auch Künstlernamen sind automatisch geschützt, sobald sie einmal verwendet werden. Titelschutzanzeigen sind dann Unsinn, und auch eine Markenanmeldung verbessert diesen Schutz grundsätzlich nicht. Sie kostet nur eine Menge Geld. Das Markenregister ist nämlich für ganz andere Zwecke gedacht: für Produktnamen, nicht aber für Unternehmensnamen oder Werktitel.  – Und wer sämtliche Rechte an seinem Namen zusammen hat,  hat damit immer noch kein Recht auf den entsprechenden Domainnamen.

Geschäftliche Namen sind geschützt

Unternehmensnamen sind als "geschäftliche Bezeichnungen" nach § 5 des Markengesetzes sowie nach §12 BGB (der genereller und beispielsweise auch für Vereine gilt) automatisch geschützt. Hier gilt die einfache Regel: Die Rechte an einem solchen Namen hat, wer ihn zuerst öffentlich oder "im geschäftlichen Verkehr" benutzt. Wer den ersten Geschäftsbrief mit dem eigenen Büronamen verschickt hat, hat damit bereits einen Schutz der geschäftlichen Bezeichnung erlangt. Niemand anders mit dem gleichen Beruf darf diese Geschäftsbezeichnung mehr verwenden. Eine irgendwie geartete Anmeldung oder eine Titelschutzanzeige ist dazu nicht erforderlich.

Allerdings gilt der Schutz nur insoweit, als tatsächlich eine Verwechslungsgefahr besteht. Eine "Theaterwerkstatt" in Musterstadt könnte sich vielleicht dagegen wehren, dass sich ein Theater im benachbarten Musterdorf ebenfalls "Theaterwerkstatt" nennt, da sich ihre Einzugsbereiche überschneiden. Ein Computer-Notdienst "SOS Computer", der nur im Großraum Hamburg tätig ist, könnte jedoch kaum etwas dagegen unternehmen, dass sich ein regionaler Anbieter in Köln den gleichen Namen zulegt.

Einziges Problem hierbei: Es gibt kein Register der geschützten Geschäftsbezeichnungen. Wer sich also einen neuen Namen ausgedacht hat, muss ausführlich googlen – und sollte dennoch damit rechnen, Post von jemandem zu bekommen, der schon seit Jahren denselben Namen führt. Das kann sogar – ohne Vorwarnung – eine kostenpflichtige Abmahnung sein. Meist aber ist es möglich, sich gütlich zu einigen.


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