Informationspflichten
Damit jeder weiß, mit wem und zu welchen Konditionen er es im geschäftlichen Verkehr zu tun hat, erlegen die Gesetze Selbstständigen einige Pflichten auf, wann sie welche Informationen über ihr Geschäft öffentlich machen müssen. Das betrifft im Wesentlichen drei Bereiche:
- In der öffentlichen Darstellung (sei es im eigenen Laden, auf Rechnungen und Briefpapier oder in E-Mails und Prospekten) muss sichtbar sein, wer da in welcher Rechtsform geschäftlich tätig ist.
- Wer für sein Geschäft eine eigene Website betreibt, muss dort in einem Impressum bestimmte Mindestangaben machen.
- Darüber hinaus gibt es einige Informationspflichten, die Selbstständige im Dienstleistungsbereich vor jedem Auftrag erfüllen müsse.
Nicht weil diese Informationen so immens wichtig wären. Aber weil es leider nicht wenige Rechtsanwälte gibt, die mangels anderer Mandate das Internet auf mögliche Rechtsverstöße durchkämmen, um dann kostenbewehrte Abmahnungen zu verschicken, seien diese Informationspflichten in eigenen Kapiteln ein wenig genauer dargestellt.
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