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Anhang

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Vorbemerkung: Da die Bewilligungspraxis in den Arbeitsagenturen uneinheitlich ist, freuen wir uns über Erfahrungsberichte Betroffener, um dieses Kapitel ständig auf dem neuesten Stand halten zu können. Am besten einfach per Mail.

Seit Februar 2006 hat, wer sich selbstständig macht, unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern. Die Regelung galt zunächst nur bis Ende 2010; die im Sommer 2010 beschlossene Verlängerung war leider mit erheblichen Verschlechterungen verbunden.

Seither ist das ursprünglich konkurrenzlos günstige "Preis-Leistungs-Verhältnis" dieser Versicherungsmöglichkeit nur noch für überdurchschnittlich qualifizierte Selbstständige besser als für Arbeitnehmer gleicher Qualifikation; wer seine selbstständige Tätigkeit ohne jede Qualifikation ausüben kann, zahlt für das gleiche Arbeitslosengeld jetzt mehr als eine Arbeitnehmerin:

Für einen (einkommens- und qualifikationsunabhängigen) Festbeitrag, der im Jahre 2010 noch unter 20 €, im Jahre 2011 bei rund 40 und ab 2012 bei rund 80 € im Monat liegt, bekommen sie im Fall des Falles ein monatliches Arbeitslosengeld zwischen fast 600 € (keine Qualifikation, ledig, kein Kind, Ost) und über 1.400 € (Hochschulabschluss, Ehepartner ohne eigenes Einkommen, Kind, West). Details zur Berechnung stehen im Kapitel "Das Arbeitslosengeld".

Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung hat, wer sich aus einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus selbstständig macht. Auch hierzu stehen die präzisen Bedingungen in einem gesonderten Kapitel.



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