Für die Förderung der Beratung bei Existenzgründungen haben Bund und Länder eine Arbeitsteilung vereinbart: Die Länder konzentrieren sich bei der Förderung von Beratereinsätzen auf die Vor-Gründungsphase; das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) finanziert über die KfW-Mittelstandsbank aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Zuschüsse zu Beratungen in der Nach-Gründungsphase.