Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine persönliche Steuer. Steuerschuldner ist der Selbstständige selbst, nicht "seine Firma" und auch nicht seine GbR, falls er eine solche zusammen mit anderen gebildet hat. Sein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit ist automatisch steuerpflichtiges Einkommen – auch ohne dass er ihn "entnommen" oder sonst wie in seine persönliche Sphäre transferiert hat: Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen Privat- und Geschäftskonto.
Einkommensteuer muss aber nicht nur für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gezahlt werden, sondern für alle denkbaren Einkunftsarten, z.B. auch aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietungen, aus Kapitalvermögen und Ähnlichem.
Für die Einkommensteuererklärung werden die Einkünfte für jede Einkunftsart einzeln festgestellt und zum Gesamtbetrag der Einkünfte addiert. Wer bei einer Einkunftsart Verluste gemacht hat, kann sie gegen positive Einkünfte aus anderen Quellen aufrechnen.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich, indem vom Gesamtbetrag der Einkünfte entsprechend den Eintragungen im Formular "Einkommensteuererklärung" die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und eventuelle Freibeträge abgezogen werden. Von diesem zu versteuernden Einkommen sind 8.130 € im Jahr steuerfrei. Was darüber hinausgeht, muss versteuert werden.
Die Einkommensteuererklärung ist unaufgefordert jeweils bis zum 31. Mai (bei Einschaltung eines Steuerberaters bis zum 31. Dezember) für das Vorjahr abzugeben; Fristverlängerungen können formlos beim Finanzamt beantragt werden. Vom Steuerjahr 2011 an muss die Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ausnahmen müssen beim Finanzamt beantragt werden und werden nur genehmigt, wenn die elektronische Übermittlung eine "unbillige Härte" darstellen würde, also etwa wenn man sich einen PC allein wegen der Steuererklärung anschaffen müsste.
Die Steuererklärung besteht mindestens aus drei Teilen:
- der Gewinnermittlung (auf dem Formular "Einnahmenüberschussrechnung"),
- dem Formular "Anlage S" (für Einkünfte aus selbstständiger/ freiberuflicher Tätigkeit) und/oder "Anlage G" (für Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit) zur Einkommensteuererklärung (die seit 2008 die alte "Anlage GSE" ersetzen) und
- dem Formular "Einkommensteuererklärung".
Inzwischen kann man in allen Bundesländern die Einkommensteuererklärung via Internet abgeben. Details stehen im Kapitel Steuererklärungen via Internet. Ansonsten gibt's die papiernen Steuerformulare im Finanzamt oder zum Download bei der Bundesfinanzverwaltung.
Mit dem Einkommensteuerbescheid setzt das Finanzamt die endgültige Steuerschuld und damit in der Regel eine Nachzahlung bzw. Erstattung fest. Liegt die Jahressteuerschuld über 400 €, so werden im nächsten Jahr vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen fällig. Beträge und Termine dafür stehen ebenfalls im Steuerbescheid.
 | Grundinformationen zum Thema |  | Weiter im Haupttext |  | Detailinformationen zum Thema |  |  | |  | |  |  |  |  |
|