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Umsatzsteuervoranmeldung

Damit der Fiskus nicht so lange auf sein Geld warten muss, verlangt er von den meisten Selbstständigen regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen, die so eine Art vorläufige Umsatzsteuererklärung sind. Solche Voranmeldungen werden verlangt

  • vierteljährlich von allen, die im Vorjahr eine Umsatzsteuerschuld über 1.000 € hatten,
  • monatlich von allen, die im Vorjahr eine Umsatzsteuerschuld über 7.500 € hatten.

Dieser Pflicht braucht man jedoch erst nachzukommen, wenn das Finanzamt einen dazu schriftlich aufgefordert hat.

Ohne Aufforderung durch das Finanzamt und unabhängig vom Umsatz müssen alle, die sich

  • neu selbstständig gemacht oder ein neues Unternehmen gegründet haben, vom Gründungsmonat an bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres monatliche Voranmeldungen abgeben – vorausgesetzt natürlich, sie nehmen nicht die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch. (Und weil manche Finanzämter da trotzdem eine "Null-Steuererklärung" verlangen: Dass so ein Quatsch nicht nötig ist, steht im Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums IV D 1 – S 7346 – 2/03 vom 24.1.2003.)

Diese monatliche Voranmeldung hat durchaus Vorteile: Wer am Anfang viel investiert und noch nicht viel verdient, dem passiert es häufiger, dass die Vorsteuer höher ist als die eingenommene Umsatzsteuer. Eine "negative Steuerschuld", wie sie sich daraus ergibt, ist überhaupt kein Problem: Den Minusbetrag zahlt das Finanzamt in voller Höhe zurück. Wenn man die Voranmeldung monatlich macht, dann eben schon im nächsten Monat.

Termine und Formulare

Die Voranmeldung besteht im Prinzip aus denselben wenigen Zahlen wie die Umsatzsteuererklärung. Sie ist jeweils zehn Tage nach Ende des betreffenden Zeitraums abzugeben – für das 4. Quartal 2012 also bis zum 10. Januar 2013 – und zum gleichen Termin zu bezahlen. Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Anmeldungs- und Zahlungsfrist bis auf Widerruf um jeweils einen Monat, im obigen Fall also bis zum 10. Februar 2013. Dafür muss allerdings eine Sondervorauszahlung von 1/11 der im Vorjahr an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuer geleistet werden. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss ab 2011 online gestellt werden; das entsprechende Formular findet man im kostenlosen Programm ElsterFormular.

Seit dem Jahr 2005 muss die Umsatzsteuervoranmeldung online via Internet abgegeben werden.



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Umsatzsteuervoranmeldung online – Pflicht für alle


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