Sonderausgaben, Freibeträge und andere Ermäßigungen
Die Einkünfte bzw. Verluste aus allen Einnahmearten zusammengerechnet ergeben den Gesamtbetrag der Einkünfte. Davon werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens noch abgezogen:
- Sonderausgaben – das sind insbesondere Vorsorgeaufwendungen wie etwa Sozialversicherungsbeiträge, aber auch Spenden,
- Steuerermäßigungen – für haushaltsnahe Dienstleistungen, die Beschäftigung von Handwerkern im Privathaushalt, Spenden an politische Parteien sowie für eventuell gezahlte Gewerbesteuer,
- außergewöhnlichen Belastungen – insbesondere Krankheitskosten, aber auch Scheidungskosten und Schulgeld für behinderte Kinder,
- der Kinderfreibetrag von 4.788 € und der Erziehungsfreibetrag von 2.640 € pro Kind, sofern das bei höheren Einkommen günstiger ist als das Kindergeld,
- sowie eventuell weitere abzugsfähige Kinderbetreuungskosten.
Ein wenig genauer werden diese Abzüge in gesonderten Kapiteln erläutert.
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