KSK-Aufnahmeverfahren und Versicherungsbeginn

Zunächst: Die Aufnahme in die KSK ist keineswegs so schwierig, wie es das Netzrauschen vermuten lässt und sich Selbstständige gerne untereinander erzählen. Die wildesten Gerüchte und Geschichten von gescheiterten Aufnahmeanträgen stammen von meist Leuten, die versucht haben, in die KSK zu kommen und dann abgelehnt wurden, schlicht weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss aufgenommen werden – da hat die KSK gar keinen Ermessensspielraum: Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle, die hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch tätig sind. Deshalb ist es auch absolut unnötig, sich den Aufnahmeantrag gegen Bezahlung von einem Steuerberater oder Versicherungsmakler ausfüllen zu lassen.

Zur Anmeldung genügt zunächst die Kontaktaufnahme mit der KSK. Die kann telefonisch, per Post, E-Mail oder über das Anmeldeformular der KSK erfolgen. Auch ein formloses Schreiben "Ich bin ... und möchte gern über die Künstlersozialkasse versichert werden" genügt zunächst. Die KSK schickt der Bewerberin dann einen mehrseitigen Fragebogen samt Informationsschriften zu. Dieser Fragebogen war früher ein bürokratisches Monstrum und kann inzwischen durchaus als Beispiel für gut verständliche und nutzerfreundliche Fragebögen gelten, zumal alle eventuell vorhandenen "Fußangeln" in den dazu gehörigen Ausfüllhinweisen erläutert werden. Natürlich kann man sich den Fragebogen auch aus dem Internet herunterladen und den ausgefüllten Fragebogen losschicken. Da meist nicht auf der Stelle alle beizulegenden Unterlagen parat liegen und es trotzdem schnell gehen soll, ist es in der Regel besser, sich erst einmal formlos über das Formular bei der KSK zu melden. Das Datum der ersten Kontaktaufnahme ist gleichzeitig der frühestmögliche Versicherungsbeginn.

Wer seinen Antrag vollständig eingereicht hat, kann mit einem Bescheid der KSK binnen drei bis sechs Monaten rechnen. Da die Anträge aber selten vollständig sind und häufig Rückfragen der KSK erforderlich machen, sollte ein zeitlicher Puffer für die Kommunikation einkalkuliert werden. – Wer Probleme mit dem Fragebogen hat, kann sich vor Ort an seine gesetzliche Krankenkasse wenden. Mit etwas Glück kennt sich dort jemand aus und kann beim Ausfüllen helfen. Einzelfragen beantwortet natürlich auch unser Beratungsteam.

Einen Versicherungsbeginn vor dem Tag der formlosen Anmeldung darf die KSK nicht feststellen. Darum sollte, wer die Bedingungen erfüllt, sich schnellstmöglich bei der KSK melden: Versicherungspflichtig sind Selbstständige ohnehin, zumindest in der Krankenversicherung. Vom Tag der Meldung an wird das deutlich billiger. Für einige Selbstständige bereits, weil dann die Mindestbeiträge für Selbstständige in der "freiwilligen" gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr gelten und für alle KSK-Versicherten, weil die KSK die Hälfte des Beitrages zuschießt.

Wer die Aufnahme in die KSK als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt, sollte das zeitgleich dieser Kasse mitteilen. Die sagt dann, wie der Versicherungsschutz bis zur Entscheidung über den KSK-Antrag gewährleistet wird. Eventuell doppelt gezahlte Beiträge gibt es nach Aufnahme in die KSK auf jeden Fall zurück, weil dann die Kassen die Beiträge rückwirkend neu berechnen.


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