Umsatzsteuer pauschalieren (bis zur Steuererklärung 2022)

Künstlerinnen, Autoren, den meisten Handwerkerinnen und Einzelhändlern erlaubte der Gesetzgeber bis einschließlich dem Veranlagungsjahr 2022, die Vorsteuer einfach pauschal nach einem bestimmten Prozentsatz vom Umsatz zu berechnen, statt die fällige Umsatzsteuer mühsam aus Bergen von Belegen herauszurechnen. – Diese "Berechnung nach Durchschnittssätzen" hatte zwei große Vorteile: Zum einen war die pauschal berechnete Vorsteuer bei geringen Betriebsausgaben oft höher ist als die einzeln ermittelte, zum anderen bestand die ganze Umsatzsteuererklärung nur noch aus drei Rechenschritten. Eine Journalistin etwa durfte ihre Vorsteuer mit 4,8% ansetzen. Bei 30.000 € Netto-Umsatz rechnet sie dann nur noch:

  • Eingenommene Umsatzsteuer 7% von 30.000 € = 2.100 €,
  • Vorsteuer pauschal 4,8% von 30.000 € = 1.440 €,
  • An das Finanzamt abzuführen 2.100 € – 1.440 € = 660 €.

Erlaubt war diese einfache Methode in zahlreichen Handwerks- und Handelsberufen sowie unter anderem für selbstständige

  • Bildhauer: 7,0%,
  • Kunstmalerinnen und Grafiker (künstlerische – keine Grafikdesigner): 5,2%,
  • Journalistinnen (Wort und Bild): 4,8%,
  • Bühnen-, Film-, Funk- und Fernsehmitarbeiter: 3,6%,
  • Hochschullehrerinnen (für die nebenberuflich selbstständige Tätigkeit): 2,9%,
  • Schriftstellerinnen und Komponisten: 2,6%.

Einzige Bedingung war in den genannten 58 Berufen: Der Umsatz durfte im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 61.356 € betragen haben. Details dazu, wie dieses Prinzip am schlauesten anzuwenden war und für die ggf. noch ausstehenden Steuererklärungen bis incl. 2022 anwenden ist, stehen in unserem Detailtext zum Thema.

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