Selbstständig neben Schule oder Studium

Wer neben der Schule oder dem Studium selbstständig arbeitet, muss auf eine ganze Reihe von Einkommensgrenzen achten:

  • Die kostenlose Familienversicherung über die Eltern erlischt automatisch, sobald die Einkünfte 505,00 € bzw. 538 € (ausschließlich aus dem bzw. den Minijobs) übersteigen.
  • Die studentische Krankenversicherung erlischt in der Regel, sobald man in der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Wer neben dem Studium ausschließlich selbstständig tätig ist, kann allerdings unter Umständen auch schon bei einer regelmäßigen Tätigkeit von unter 20 Stunden pro Woche als hauptberuflich eingestuft werden und aus der studentischen Krankenversicherung fliegen.
  • Der Anspruch der Eltern auf Kindergeld und Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer entfällt, sobald das "Kind" die erste Berufsausbildung bzw. das erste Studium abgeschlossen hat und regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
  • Beim BAFöG gilt für Alleinstehende über den Daumen eine Einkommensgrenze von 6.250 € (ab Wintersemester 2022/23) Bruttolohn aus abhängiger Beschäftigung im Jahr. Bei Selbstständigen ist diese Daumenregel nicht anwendbar: Hier entfällt die bei Angestellten eingerechnete Werbekostenpauschale, wodurch der mögliche abzugsfreie Bruttoverdienst nur bei gut 5.000€/Jahr liegt.
    Die konkrete Berechnung sieht so aus: Vom Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum wird die Sozialpauschale von rund 21 % abgezogen (bei abhängig Beschäftigten zusätzlich anteilig die jährliche Werbungskostenpauschale von 1.200 €). Der Restbetrag wird durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt und dann noch ein Freibetrag von 330 Euro monatlich abgezogen.

Außerdem sind die üblichen Startformalitäten sowie die allgemeinen Regeln zur Steuerpflicht und zur Rentenversicherung zu beachten.

Zum Thema Selbstständigkeit und Studium kannst du dich auch beim DGB-Projekt students at work informieren, die in ihrer Beratung spezielle Fragen wahrscheinlich eher und ausführlicher beantworten können als wir es hier tun können. Zum Thema hat die DBB-Jugend auch eine Broschüre Selbstständigkeit und Studium (Stand 2019) veröffentlicht.

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