Negative Umsatzsteuer

Besonders beim Berufsstart und bei hohen Investitionen kann sich am Ende des Voranmeldungszeitraums (oder des Steuerjahres) auch eine "negative Umsatzsteuerschuld" ergeben, selbst wenn Gewinn gemacht wurde – sprich: Die gezahlte Vorsteuer ist höher als die eingenommene Mehrwertsteuer.

Das ist überhaupt kein Problem: Den Minusbetrag zahlt das Finanzamt automatisch zurück. (Funktionieren kann das allerdings nur, wenn man die Vorsteuer per Einzelnachweis und nicht nach Durchschnittssätzen berechnet!)

Und noch ein Hinweis zur Sicherheit, weil da oft Missverständnisse herrschen: Die Höhe der Erstattung ist von den Vorsteuerbeträgen in den Rechnungen abhängig und nicht davon, ob man selbst 7 oder 19% Mehrwertsteuer berechnet. Von den eigenen Mehrwertsteuereinnahmen – egal zu welchem Prozentsatz – kann man grundsätzlich immer die gesamte Vorsteuer abziehen, die man ausgegeben bzw. pauschal ermittelt hat. Wer nur 7% erhebt, braucht deswegen also nicht etwa weniger Vorsteuer abziehen.

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