Gesetzliche Rentenversicherung

Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind – sofern sie regelmäßig über der Geringfügigkeitsgrenze, also über 538 € Gewinn machen – unter anderen

Eine vollständige Aufzählung steht im Text "Rentenversicherungspflichtige Selbstständige". Und außerdem sind natürlich alle unständig Beschäftigten sowie Scheinselbstständigen, die die Sozialversicherung als Arbeitnehmer einstuft, über den Arbeitgeber pflichtversichert – manche sogar noch zusätzlich in einer Versorgungsanstalt.

Alle anderen Selbstständigen können

  • jederzeit freiwillig der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten oder
  • in den ersten fünf Jahren ihrer selbstständigen Tätigkeit eine "Pflichtversicherung auf Antrag" eingehen, die in einigen Punkten günstigere Bedingungen bietet als die freiwillige Versicherung.

Für freie Künstler und Publizistinnen trägt die Künstlersozialkasse die Hälfte der Beiträge. Alle anderen Selbstständigen müssen ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vollständig selbst bezahlen – egal ob sie freiwillig, auf Antrag oder pflichtversichert sind. Die ver.di-Selbstständigen fordern, eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung der Auftraggeber, wie sie für Medienschaffende verankert wurde, auf alle Solo-Selbstständigen auszudehnen und hat zu der komplexen Materie der gesetzlichen Rente für Selbstständige neben ihrem Forderungspaket Alterssicherung auch ein Glossar der wichtigsten Begriffe der Altersvorsorge erstellt.

Und wer sich umfassend über die aktuellen Regeln zur gesetzlichen Rentenversicherung informieren will oder aktuelle Interpretationen der Gerichte bei Zweifelsfällen sucht, findet im (kostenpflichtigen aber günstigen) stetig aktualisierten Standardwerk Selbständige in der Rentenversicherung der DRV auf knapp 700 Seiten einen umfassenden Fundus an Informationen, Interpretationen und Beispielen.


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