Startformalitäten

Vor die selbstständige Arbeit hat der Gesetzgeber die Bürokratie gesetzt. Aber keine Bange: So schlimm ist das auch wieder nicht. Die Behörden gehen inzwischen recht fair mit Solo-Selbstständigen um. Sollte man einen vorgeschriebenen Schritt versäumt haben, bekommt man in der Regel ein freundliches Schreiben. Wer allerdings auch solche Mahnungen ignoriert, muss mit Problemen rechnen.

Nur zwei Dinge sollte man auf keinen Fall versäumen: Wer mit selbstständiger Arbeit nennenswerte Mengen Geld verdient und im nächsten Jahr keine Steuererklärung macht, begeht Steuerhinterziehung. Und die ist strafbar. Ebenfalls unangenehm wird es, die Krankenversicherungspflicht zu ignorieren.

Entscheidend für den Umfang der sonstigen Bürokratie – nicht nur in der Startphase – ist die Frage, ob es sich bei der Tätigkeit um einen freien Beruf, ein Gewerbe (oder Handwerk) handelt, und ob sie im gewerblichen Bereich als Kaufmann / Kauffrau oder als Kleingewerbe einzustufen ist. Wer das noch nicht weiß, sollte sich zunächst einmal in das Kapitel Statusfragen begeben.

Je nach Status sind zum Start folgende Schritte obligatorisch:

Oft lassen sich alle Behördenadressen und -websites, die benötigt werden, praktisch über die eigene Postleitzahl finden. Ein entsprechendes (und ansprechendes Tool) hat die Gründer-Plattform Anfang 2019 mit ihrem Behördenwegweiser aufgesetzt.

Wer die Selbstständigkeit komplett wieder aufgibt, muss im Prinzip nur den umgekehrten Weg gehen und sich um die Abmeldung oder Information bei den genannten Institutionen kümmern. Dazu haben wir als ganz kurzen Merkzettel einen eigenen Text zur Betriebsaufgabe erstellt.

Weitere Schritte, die zu organisieren sind:

  • Für einige Selbstständige gibt es neben der Krankenversicherungspflicht auch noch die Rentenversicherungspflicht. Unabhängig davon ist das Thema Altersvorsorge für alle Selbstständigen ein sehr wichtiges Thema. Egal ob im Haupt- oder Nebenberuf. Um das Thema sollte sich frühzeitig kümmern, wer nach dem Arbeitsleben nicht in die Altersarmut rutschen, sondern den Lebensstandard weitgehend halten will. (Zudem soll die Altersvorsorge ab etwa 2025 zur Pflicht für alle werden, die sich zukünftig selbstständig machen.)
  • Wer urheberrechtliche Werke schafft, kann einen Wahrnehmungsvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft schließen. Dort gibt es Geld umsonst – aber eben nur nach Abschluss des Vertrags.
  • Wer selbstständig arbeitet, braucht kollegialen Austausch und eine Interessenvertretung. Klar, dass wir hier ver.di empfehlen. Die Gewerkschaft liefert neben der generellen Beratung zur Selbstständigkeit und dem Rechtsschutz gegenüber Auftraggebern und Sozialkassen viele verschiedene spezifische beruflichen Vertretungen. Sie heißen in der Großorganisation "Fachgruppen" und bilden mit jeweils eigenen Strukturen quasi den berufsverbandlichen Part in einem solidarischen Verbund.
    Während die Fachgruppen ganz nah an den Teilbranchen arbeiten, bietet ver.di für die übergeordneten Interessen, die alle Solo-Selbstständigen angehen, zusätzlich eine eigene beteiligungsorientierte Selbstvertretung als "Personengruppe Selbstständige" an. – Auch wer sich nicht gewerkschaftlich organisieren will, kommt eigentlich um eine kollektive Vertretung, am besten als engagiertes Mitglied, nicht herum. Als Alternative zu Gewerkschaften werben einerseits echte und kämpferische Berufsverbände, die auch Auseinandersetzungen mit Auftraggebern nicht scheuen, um eine Mitgliedschaft, andererseits aber auch Zusammenschlüsse, die fast ausschließlich (und wirtschaftsnah bis neoliberal) die Politik adressieren. Verbände also, die sich bei generellen Fragen gerne aus dem Fenster hängen, bei konkreten beruflichen Themen und Konflikten aber passen müssen und wollen.

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