Informationspflichten

Damit jeder und jede weiß, mit wem und zu welchen Konditionen er oder sie es im geschäftlichen Verkehr zu tun hat, erlegen die Gesetze Selbstständigen einige Pflichten auf, wann sie welche Informationen über ihr Geschäft öffentlich machen müssen. Das betrifft im Wesentlichen drei Bereiche:

  • In der öffentlichen Darstellung (sei es im eigenen Laden, auf Rechnungen und Briefpapier oder in E-Mails und Prospekten) muss sichtbar sein, wer da in welcher Rechtsform geschäftlich tätig ist.
  • Wer für sein Geschäft eine eigene Website betreibt, muss dort in einem Impressum bestimmte Mindestangaben machen.
  • Wer im Internet die Möglichkeit anbietet, Waren oder Dienstleistungen online zu bestellen – z.B.in einem eigenen Online-Shop oder über eine Plattform wie den Amazon-Marketplace –, muss dort auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinweisen und verlinken.
  • Darüber hinaus gibt es einige Informationspflichten, die Selbstständige im Dienstleistungsbereich vor jedem Auftrag erfüllen müssen.

Nicht weil diese Informationen so immens wichtig wären. Aber weil es leider nicht wenige Rechtsanwaltskanzleien gibt, die – mangels anderer Mandate – das Internet auf mögliche Rechtsverstöße durchkämmen, um dann kostenbewehrte Abmahnungen zu verschicken, sind diese Informationspflichten in gesonderten Texten ein wenig genauer dargestellt.


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