Starthilfen der Arbeitsagentur

Wer aus seinem alten Job noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, sollte die Zeit der Arbeitslosigkeit nutzen, ohne Zeitdruck ein Konzept für das Projekt "Selbstständigkeit" zu entwickeln, Kunden zu suchen und sich mit ersten Aufträgen selbst auszuprobieren. Was da möglich ist, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gefährden, steht im Text "Selbstständig und Arbeitslosengeld I". Wie es mit selbstständiger Arbeit unter Hartz IV aussieht, steht im Text zur Bürgerversicherung (früher ALG 2).

Wer dann beschließt, den Arbeitslosenstatus endgültig gegen die Selbstständigkeit einzutauschen, kann von der Arbeitsagentur Hilfe zur Selbsthilfe bekommen. Das ist vor allem der Gründungszuschuss, über den hinaus die Arbeitsagenturen in freiem Ermessen auch noch weitere Hilfen gewähren können. Was da möglich ist, erfährt man bei der Arbeitsagentur. Vor allem die Chance zur Weiterbildung auf Kosten der Arbeitsagentur sollte man nicht gering schätzen.
Für Bezieher von Bürgergeld bzw. Menschen, die darauf Anspruch haben, gibt es (da der Gründungszuschuss Anspruch auf Arbeitslosengeld I voraussetzt), als einzige größere Maßnahme das Einstiegsgeld. Offiziell heißt es "Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit" und kann bei Aufnahme eine hauptberuflichen Selbstständigkeit bis zu zwei Jahren gezahlt werden. - Ergänzt wird es seit 2009 durch Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES), die für Investitionen vorgesehen sind und als Darlehen oder Zuschuss vergeben werden können.


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